Eine Putzhilfe kostet 2026 je nach Modell unterschiedlich viel: Eine Reinigungsfirma berechnet für Privathaushalte grob 25 bis 45 Euro pro Stunde inklusive Mehrwertsteuer, eine privat als Minijobber angestellte Haushaltshilfe bekommst du günstiger – mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro plus geringe Pauschalabgaben. Welche Variante sich für dich lohnt, hängt davon ab, wie viel Verantwortung du als Arbeitgeber übernehmen willst und wie flexibel du sein musst.
In diesem Ratgeber vergleichen wir Firma und Minijob, erklären das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale, zeigen, warum Schwarzarbeit keine gute Idee ist, und rechnen vor, was du nach § 35a EStG von der Steuer absetzen kannst.
Was kostet eine Putzhilfe? Die Modelle im Vergleich
| Modell | Richtwert | Du bist … |
|---|---|---|
| Reinigungsfirma / Dienstleister | ca. 25–45 € pro Stunde inkl. MwSt. | Auftraggeber, kein Arbeitgeber |
| Minijob im Privathaushalt (Haushaltsscheck) | Stundenlohn ab 13,90 € plus Pauschalabgaben | Arbeitgeber, mit wenig Aufwand |
| Selbstständige Haushaltshilfe | frei verhandelt, oft zwischen den beiden Modellen | Auftraggeber; Scheinselbstständigkeit beachten |
| Grundreinigung Wohnung (einmalig) | ca. 8–15 € pro m² | Auftraggeber |
Alle Werte sind Richtwerte (Stand: Oktober 2026). Region, Wohnungsgröße, Verschmutzungsgrad und Häufigkeit beeinflussen den Preis deutlich. Für eine erste Schätzung kannst du den Preisrechner nutzen.
Variante 1: Reinigungsfirma beauftragen
Bei einer Firma kaufst du eine Dienstleistung ein. Du bist nicht Arbeitgeber, musst niemanden anmelden und bekommst eine Rechnung. Fällt eine Kraft wegen Krankheit oder Urlaub aus, organisiert die Firma in der Regel Ersatz. Schäden, die bei der Arbeit entstehen, sind über die Betriebshaftpflicht des Unternehmens abgedeckt.
Vorteile: wenig Aufwand, Vertretung, Rechnung für die Steuer, klare Haftung.
Nachteile: höherer Stundenpreis, teils wechselndes Personal, manchmal Mindesteinsatzzeiten oder Anfahrtspauschalen.
Achte bei Firmen auf ein klares Leistungsverzeichnis: Was wird bei jedem Termin gemacht, was nur gelegentlich, was gar nicht? Fenster, Backofen, Kühlschrank oder Bügeln sind oft Extras. Für Fenster gibt es einen eigenen Ratgeber zu den Preisen für Fensterreinigung.
Variante 2: Minijob im Privathaushalt
Stellst du eine Putzhilfe selbst ein, wirst du Arbeitgeber. Für Privathaushalte gibt es dafür ein vereinfachtes Verfahren: das Haushaltsscheckverfahren der Minijob-Zentrale. Die Verdienstgrenze für einen Minijob liegt 2026 bei 603 Euro im Monat. Dabei musst du mindestens den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde zahlen.
So funktioniert das Haushaltsscheckverfahren
- Du meldest deine Haushaltshilfe mit dem Haushaltsscheck bei der Minijob-Zentrale an – online oder per Formular.
- Die Minijob-Zentrale berechnet die Abgaben und zieht sie per Lastschrift halbjährlich von deinem Konto ein.
- Deine Putzhilfe wird automatisch bei der gesetzlichen Unfallversicherung angemeldet.
- Am Jahresende erhältst du eine Bescheinigung, die du für die Steuererklärung nutzen kannst.
Die Pauschalabgaben im Privathaushalt sind deutlich niedriger als bei gewerblichen Minijobs. Sie setzen sich unter anderem aus Beiträgen zur Kranken- und Rentenversicherung, zur Unfallversicherung, Umlagen und gegebenenfalls einer Pauschsteuer zusammen. Die aktuellen Sätze findest du bei der Minijob-Zentrale (Stand: Oktober 2026, bitte dort prüfen). Grundsätzlich ist die Putzhilfe rentenversicherungspflichtig, kann sich aber auf Antrag befreien lassen.
Rechenbeispiel
Arbeitet deine Haushaltshilfe vier Stunden pro Woche für 15 Euro pro Stunde, verdient sie rund 260 Euro im Monat. Hinzu kommen die Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale. Damit liegst du deutlich unter dem Preis einer Firma, trägst aber Pflichten als Arbeitgeber: Urlaubsanspruch, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Aufzeichnung der Arbeitszeiten. Zu den Regeln rund um Minijobs lies auch den Ratgeber Minijob 2026: Grenzen und Lohnabrechnung.
Unfallversicherung: oft unterschätzt
Putzen ist körperliche Arbeit: Stürze von der Leiter, Ausrutschen auf nassem Boden oder Schnittverletzungen passieren. Ist deine Haushaltshilfe korrekt über den Haushaltsscheck angemeldet, ist sie über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Die Kosten der Behandlung und mögliche Folgekosten trägt dann die Unfallkasse.
Bei einer Firma ist die Unfallversicherung Sache des Arbeitgebers, also der Firma. Arbeitet jemand dagegen schwarz bei dir, fehlt die Anmeldung bei der Unfallversicherung. Nach einem Unfall kann die Unfallkasse zwar zunächst leisten, sich die Kosten aber unter Umständen von dir als nicht meldendem Arbeitgeber zurückholen. Allein dieses Risiko wiegt die eingesparten Abgaben bei Weitem nicht auf.
Schwarzarbeit: Warum sich das Risiko nicht lohnt
Viele Haushalte beschäftigen eine Putzhilfe „privat“ ohne Anmeldung. Das ist Schwarzarbeit, auch wenn es weit verbreitet ist. Die Risiken:
- Kein geregelter Unfallschutz: Bei einem schweren Unfall kann es teuer werden.
- Nachforderungen: Fliegt die Beschäftigung auf, können Beiträge nachgefordert werden.
- Bußgelder: Auch Privathaushalte können belangt werden.
- Kein Steuerbonus: Ohne Anmeldung oder Rechnung kannst du nichts absetzen.
- Kein Schutz für die Putzhilfe: keine Rentenansprüche, keine Lohnfortzahlung.
Da die Anmeldung per Haushaltsscheck einfach ist und die Abgaben niedrig sind, ist der legale Weg oft kaum teurer – vor allem, wenn du den Steuerbonus einrechnest.
Steuerbonus nach § 35a EStG: So viel kannst du absetzen
Nach aktuell geltender Regel kannst du Kosten für eine Haushaltshilfe direkt von deiner Steuerschuld abziehen:
| Modell | Steuerermäßigung | Höchstbetrag pro Jahr |
|---|---|---|
| Minijob im Privathaushalt | 20 % der Aufwendungen | 510 € |
| Haushaltsnahe Dienstleistung durch Firma | 20 % der Arbeitskosten | 4.000 € |
Voraussetzungen bei einer Firma: Du hast eine Rechnung und hast unbar auf das Konto des Dienstleisters gezahlt. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Die Arbeit muss in deinem Haushalt erbracht werden. Beim Minijob dient die Bescheinigung der Minijob-Zentrale als Nachweis. Mehr zum Thema, auch zum Bonus für Handwerkerleistungen, findest du im Ratgeber Steuerbonus nach § 35a.
Auch Mieter können profitieren, etwa wenn über die Nebenkostenabrechnung Treppenhausreinigung abgerechnet wird. Lass dir die Anteile von deinem Vermieter ausweisen.
Firma oder Minijob: Was passt zu dir?
Die Entscheidung hängt weniger am Stundenpreis als an deinen Ansprüchen. Eine Reinigungsfirma passt, wenn du keinerlei Arbeitgeberpflichten möchtest, Wert auf Vertretung bei Ausfall legst und die volle Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nutzen willst. Gerade bei größeren Wohnungen, Häusern oder unregelmäßigem Bedarf – etwa nach einer Renovierung – ist die Firma oft die bequemere Lösung.
Ein Minijob passt, wenn du eine feste Vertrauensperson möchtest, die regelmäßig zu dir kommt, und du bereit bist, dich um Anmeldung, Urlaub und Arbeitszeitaufzeichnung zu kümmern. Durch das Haushaltsscheckverfahren hält sich der Verwaltungsaufwand in Grenzen. Rechne aber ehrlich: Neben Stundenlohn und Abgaben kommen Urlaubs- und Krankheitstage hinzu, an denen du zahlst, ohne dass geputzt wird.
Ein Mittelweg ist eine Kombination: eine Minijobberin für die wöchentliche Grundreinigung und eine Firma für Sonderaufgaben wie Fensterputzen, Teppichreinigung oder eine gründliche Frühjahrsreinigung.
Worauf du bei der Auswahl achten solltest
- Leistungen schriftlich festhalten: Räume, Häufigkeit, Sonderaufgaben
- Bei einer Firma: Haftpflichtversicherung, Ersatz bei Ausfall, Kündigungsfrist
- Beim Minijob: Anmeldung per Haushaltsscheck vor Arbeitsbeginn
- Arbeitszeiten dokumentieren, bei Minijobs gilt eine Aufzeichnungspflicht
- Regeln für Schlüssel, Haustiere, Putzmittel und Geräte klären
- Probetermin vereinbaren, bevor du dich langfristig bindest
- Bei selbstständigen Haushaltshilfen auf Scheinselbstständigkeit achten
Steht ein Umzug bevor, ist eine einmalige Reinigung oft sinnvoller als eine regelmäßige Putzhilfe – dazu passt der Ratgeber Endreinigung zur Wohnungsübergabe.
So hilft dir ardda
Auf der Seite Haushaltsreinigung findest du Reinigungsbetriebe aus deiner Region. Du kannst auch deinen Auftrag kostenlos einstellen – beschreibe Wohnungsgröße und gewünschte Häufigkeit, und passende Betriebe melden sich mit Angeboten, ohne Vermittlungsgebühr für dich.
Dieser Artikel ersetzt keine Steuer- bzw. Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Wie oft sollte eine Putzhilfe kommen?
Für eine typische Wohnung reicht meist ein Termin alle ein bis zwei Wochen mit zwei bis vier Stunden. Familien mit Kindern oder Haustieren wählen oft wöchentliche Termine. Starte lieber mit einem kürzeren Rhythmus und passe ihn an, wenn du siehst, wie viel tatsächlich zu tun ist. Firmen verlangen teils Mindesteinsatzzeiten.
Hat eine Minijob-Putzhilfe Anspruch auf Urlaub?
Ja. Minijobber haben dieselben Arbeitnehmerrechte wie andere Beschäftigte, also auch bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Bezahlung an Feiertagen, wenn sie regulär gearbeitet hätten. Der Urlaubsanspruch richtet sich nach der Zahl der Arbeitstage pro Woche. Plane diese Kosten von Anfang an ein.
Muss ich Putzmittel stellen?
Bei einer privat angestellten Haushaltshilfe stellst du als Arbeitgeber in der Regel Putzmittel und Geräte. Reinigungsfirmen bringen ihr Material oft mit oder berechnen es als Pauschale, manche arbeiten aber auch mit deinen Mitteln. Kläre das vorab, besonders wenn du bestimmte Produkte wegen Allergien oder empfindlicher Oberflächen wünschst.
Was passiert, wenn die Putzhilfe etwas kaputt macht?
Bei einer Firma haftet in der Regel deren Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einer privat angestellten Haushaltshilfe gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung: Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie meist nicht. Prüfe, ob deine eigene Hausrat- oder Haftpflichtversicherung in solchen Fällen leistet, und sprich das Thema offen an.
Kann ich Firma und Minijob gleichzeitig absetzen?
Ja, die Steuerermäßigungen für einen Minijob im Haushalt und für haushaltsnahe Dienstleistungen durch eine Firma stehen nebeneinander, jeweils mit eigenem Höchstbetrag. Dieselben Kosten darfst du aber nicht doppelt ansetzen. Für Handwerkerleistungen gibt es einen weiteren, separaten Höchstbetrag. Lass dich im Zweifel von einem Steuerberater beraten.


