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Wissenswertes zu Winterdienst
Ein Winterdienst räumt Schnee und streut bei Glätte – auf Gehwegen vor dem Haus, Zufahrten, Parkplätzen und Hauseingängen. Für Eigentümer, Hausverwaltungen und Gewerbebetriebe übernimmt er die Räum- und Streupflicht, die Gemeinden per Satzung auf die Anlieger übertragen. Gute Anbieter arbeiten mit Bereitschaft, kontrollieren Wetterdaten und rücken bei Bedarf auch frühmorgens und mehrfach am Tag aus.
Was einen zuverlässigen Dienst ausmacht
Wichtig ist ein schriftlicher Vertrag, der Flächen, Räumzeiten, Streumittel und die Übernahme der Haftung klar regelt. Frag nach einem Streuprotokoll mit Datum und Uhrzeit jedes Einsatzes – das ist im Schadensfall dein wichtigster Nachweis. Ein seriöser Betrieb kennt die Satzung deiner Gemeinde, etwa ab wann morgens geräumt sein muss und ob Streusalz verboten ist. Eine Betriebshaftpflicht, die Glätteunfälle abdeckt, sollte selbstverständlich sein.
Wie sich der Preis zusammensetzt
- Größe und Art der Fläche: Gehweg, Treppe, Parkplatz
- Saisonpauschale oder Abrechnung pro Einsatz
- Gewünschte Einsatzzeiten, etwa sehr frühe Räumung für Gewerbe
- Streumittel und Maschineneinsatz
Die meisten Anbieter rechnen mit einer festen Pauschale für die ganze Saison, unabhängig davon, wie viel Schnee fällt. Die Höhe hängt je nach Region und Aufwand stark von Fläche und Zeiten ab. Winterdienst am eigenen Haus kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich zählen, siehe Steuerbonus nach § 35a.
Rechtzeitig vorbereiten
Verträge werden meist im Herbst geschlossen, im Dezember sind gute Anbieter oft ausgebucht. Miss die zu räumenden Flächen aus, mach Fotos und markiere Treppen, Rampen und Mülltonnenplätze. Notiere, zu welchen Zeiten geräumt sein muss, und ob Schnee auf dem Grundstück gelagert werden darf.
Ratgeber zu Winterdienst
Fragen zu Winterdienst
Bin ich nach Vertragsabschluss von jeder Haftung befreit?
Nicht vollständig. Mit dem Vertrag überträgst du die Ausführung, behältst aber eine Kontrollpflicht. Du solltest stichprobenartig prüfen, ob tatsächlich geräumt wird, und bei Mängeln reagieren. Ein gut dokumentierter Vertrag mit Streuprotokoll entlastet dich im Schadensfall erheblich.
Ab wann muss morgens geräumt sein?
Das regelt die Satzung deiner Gemeinde. Häufig gilt werktags eine Zeit ab etwa 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen etwas später, bis in den Abend hinein muss bei neuer Glätte nachgestreut werden. Die genauen Zeiten findest du auf der Website deiner Stadt oder Gemeinde.
Darf Streusalz verwendet werden?
In vielen Gemeinden ist Streusalz für private Gehwege verboten oder nur bei Eisregen und an Treppen erlaubt, weil es Bäume und Böden schädigt. Üblich sind Splitt, Sand oder Granulat. Ein lokaler Winterdienst kennt die Vorgaben und sollte sie im Vertrag berücksichtigen.
Können Mieter zum Winterdienst verpflichtet werden?
Ja, wenn das im Mietvertrag oder einer wirksam einbezogenen Hausordnung geregelt ist. Beauftragt der Vermieter stattdessen einen Dienst, können die Kosten als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden, sofern der Mietvertrag das vorsieht. Die Kosten müssen dann nachvollziehbar in der Abrechnung erscheinen.
Kostet ardda etwas für Auftraggeber?
Nein. Auftrag einstellen, Angebote vergleichen und beauftragen ist für Kunden kostenlos und unverbindlich. Es gibt keine Vermittlungsgebühr.
